Zu welchem Grundgesetz-Artikel gehört 'unschuldig bis zum Beweis der Schuld'?

Antwort

Das Prinzip "unschuldig bis zum Beweis der Schuld" ist im deutschen Rechtssystem im Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. In der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, ist dieses Prinzip nicht explizit als solcher Artikel formuliert, aber es wird durch die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte impliziert, insbesondere durch Artikel 1 (Menschenwürde), Artikel 2 (Persönliche Freiheitsrechte) und Artikel 20 (Rechtsstaatsprinzip).

Kategorie: Recht Tags: Unschuldig Beweis Schuld
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