Bei einer Beweisaufnahme handelt es sich um einen zentralen Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens, in dem Beweise gesammelt und präsentiert werden, um die Tatsachen eines Falls zu klären.... [mehr]
Das Prinzip "unschuldig bis zum Beweis der Schuld" ist im deutschen Rechtssystem im Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. In der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, ist dieses Prinzip nicht explizit als solcher Artikel formuliert, aber es wird durch die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte impliziert, insbesondere durch Artikel 1 (Menschenwürde), Artikel 2 (Persönliche Freiheitsrechte) und Artikel 20 (Rechtsstaatsprinzip).
Bei einer Beweisaufnahme handelt es sich um einen zentralen Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens, in dem Beweise gesammelt und präsentiert werden, um die Tatsachen eines Falls zu klären.... [mehr]