Zu welchem Grundgesetz-Artikel gehört 'unschuldig bis zum Beweis der Schuld'?

Antwort

Das Prinzip "unschuldig bis zum Beweis der Schuld" ist im deutschen Rechtssystem im Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. In der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, ist dieses Prinzip nicht explizit als solcher Artikel formuliert, aber es wird durch die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte impliziert, insbesondere durch Artikel 1 (Menschenwürde), Artikel 2 (Persönliche Freiheitsrechte) und Artikel 20 (Rechtsstaatsprinzip).

Kategorie: Recht Tags: Unschuldig Beweis Schuld
Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wie zweifelt man ein Gutachten zur Zusammensetzung an und kann der ursprüngliche Zustand nachgewiesen werden?

Ein Gutachten über die Zusammensetzung eines Stoffes (z. B. eines Produkts, einer Substanz oder eines Gemisches) kann aus verschiedenen Gründen angezweifelt werden. Grundsätzlich ist es... [mehr]

Warum sind Zeugenaussagen wichtig?

Zeugenaussagen sind wichtig, weil sie in vielen Situationen – insbesondere vor Gericht oder bei polizeilichen Ermittlungen – dazu beitragen, den tatsächlichen Ablauf von Ereignissen a... [mehr]

Was bedeutet es, Schuld zu haben?

Der Begriff „Schuld haben“ bedeutet, für etwas verantwortlich zu sein, insbesondere wenn ein Fehler, Schaden oder Unrecht entstanden ist. Im rechtlichen oder moralischen Sinne wird je... [mehr]