Grenzkontrollen stehen in engem Zusammenhang mit verschiedenen internationalen Abkommen und Konventionen, die die Regelung von Flüchtlingsschutz und die Freizügigkeit innerhalb Europas betreffen. 1. **Genfer Flüchtlingskonvention**: Diese Konvention legt fest, dass Flüchtlinge nicht in Länder zurückgeschickt werden dürfen, in denen sie Verfolgung fürchten müssen. Grenzkontrollen müssen daher sicherstellen, dass Asylsuchende die Möglichkeit haben, ihren Antrag auf Schutz zu stellen, ohne in ein unsicheres Land zurückgeführt zu werden. 2. **Dublin-III-Verordnung**: Diese Verordnung regelt, welcher Mitgliedstaat der EU für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Sie sieht vor, dass Asylbewerber in dem Land einen Antrag stellen müssen, in dem sie zuerst eingereist sind. Grenzkontrollen sind wichtig, um sicherzustellen, dass diese Regelung eingehalten wird und um die Sekundärmigration zu verhindern. 3. **Schengener Übereinkommen**: Dieses Abkommen ermöglicht die Abschaffung von Binnengrenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten. Allerdings können temporäre Grenzkontrollen wieder eingeführt werden, insbesondere in Krisensituationen oder zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Diese Kontrollen müssen jedoch im Einklang mit den Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention und der Dublin-III-Verordnung stehen. Insgesamt müssen Grenzkontrollen also sowohl den Schutz von Flüchtlingen als auch die Einhaltung der europäischen Asylregelungen berücksichtigen.