Welche Grenzen des Anwendungsvorrangs gibt es aus Sicht des BVerfG?

Antwort vom

Der Anwendungsvorrang des EU-Rechts bedeutet, dass das EU-Recht im Konfliktfall Vorrang vor nationalem Recht hat. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat jedoch bestimmte Grenzen für diesen Vorrang festgelegt: 1. **Identitätskontrolle**: Das BVerfG behält sich vor, die Grundstruktur der deutschen Verfassungsordnung zu schützen. Dies betrifft insbesondere die in Art. 1 und Art. 20 des Grundgesetzes (GG) verankerten Grundsätze, wie die Menschenwürde und die Demokratie. Sollte das EU-Recht diese Grundsätze verletzen, könnte das BVerfG eingreifen. 2. **Ultra-vires-Kontrolle**: Das BVerfG prüft, ob die EU-Organe ihre Kompetenzen überschreiten. Wenn das BVerfG feststellt, dass die EU-Organe Handlungen vornehmen, die nicht durch die EU-Verträge gedeckt sind, kann es diese Handlungen für in Deutschland unanwendbar erklären. 3. **Grundrechtsschutz**: Das BVerfG achtet darauf, dass der Grundrechtsschutz auf EU-Ebene dem Grundrechtsschutz des Grundgesetzes im Wesentlichen gleichwertig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte das BVerfG den Anwendungsvorrang des EU-Rechts in Frage stellen. Diese Grenzen sind in verschiedenen Entscheidungen des BVerfG formuliert worden, darunter die "Solange"-Entscheidungen und das "Maastricht"-Urteil. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Bundesverfassungsgerichts: [BVerfG](https://www.bundesverfassungsgericht.de).

Neue Frage stellen