Im Kanton Thurgau – wie in der gesamten Schweiz – dürfen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz grundsätzlich ein ausländisches (z.B. deutsches) Fahrzeug maximal **12 Monate**... [mehr]
Diebstahl, Unterschlagung und unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs sind drei unterschiedliche Delikte, die sich in ihren Merkmalen und rechtlichen Konsequenzen unterscheiden: 1. **Diebstahl**: Dies ist der rechtswidrige Entzug einer fremden beweglichen Sache mit dem Ziel, sich diese anzueignen. Der Dieb nimmt die Sache ohne Einwilligung des Eigentümers und mit der Absicht, sie dauerhaft zu behalten. 2. **Unterschlagung**: Hierbei handelt es sich um die rechtswidrige Aneignung einer fremden beweglichen Sache, die dem Täter zuvor anvertraut wurde. Ein Beispiel wäre, wenn jemand ein geliehenes Fahrrad nicht zurückgibt, sondern es für sich behält. Der entscheidende Unterschied zum Diebstahl ist, dass der Täter ursprünglich rechtmäßigen Besitz an der Sache hatte. 3. **Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs**: Dies beschreibt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die Erlaubnis des Eigentümers, jedoch ohne die Absicht, das Fahrzeug dauerhaft zu entwenden. Ein Beispiel wäre, wenn jemand das Auto eines Freundes ohne dessen Wissen und Zustimmung fährt. Hierbei bleibt das Fahrzeug im Besitz des Eigentümers, und es wird nicht die Absicht verfolgt, es sich anzueignen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Diebstahl die dauerhafte Entziehung einer Sache beinhaltet, Unterschlagung die unrechtmäßige Aneignung einer anvertrauten Sache darstellt und unbefugter Gebrauch sich auf die temporäre Nutzung eines Fahrzeugs ohne Erlaubnis bezieht.
Im Kanton Thurgau – wie in der gesamten Schweiz – dürfen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz grundsätzlich ein ausländisches (z.B. deutsches) Fahrzeug maximal **12 Monate**... [mehr]
In einem solchen Fall sind folgende Fragen besonders wichtig, um den Sachverhalt zu klären und die nächsten Schritte einzuleiten: 1. **Wann genau wurde der Diebstahl festgestellt?** - Ze... [mehr]
Wenn eine Putzkraft, die von einem Pflegedienst beauftragt wurde, bei dir stiehlt, ist die Haftungsfrage von mehreren Faktoren abhängig: 1. **Anstellungsverhältnis:** - **Direkt beim P... [mehr]
Das Verhalten des Rewe-Mitarbeiters, wie du es schilderst, ist in mehrfacher Hinsicht problematisch und möglicherweise strafbar. Wenn du zu Unrecht des Diebstahls beschuldigt wurdest und zudem k&... [mehr]