Wenn du und deine Kinder das Erbe nach dem Tod deiner Eltern ausgeschlagen habt, seid ihr rechtlich nicht die Erben und übernehmt somit grundsätzlich auch keine Verpflichtungen aus dem Nachl... [mehr]
Die Grabpflege kann grundsätzlich auf eines der Kinder abgewälzt werden, jedoch ist dies nur mit Zustimmung aller Geschwister möglich. In der Regel sind alle Kinder gemeinsam für die Pflege des Grabes verantwortlich, es sei denn, es wird eine andere Vereinbarung getroffen. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei rechtlichen Fragen oder Unklarheiten kann es hilfreich sein, einen Anwalt zu konsultieren.
Wenn du und deine Kinder das Erbe nach dem Tod deiner Eltern ausgeschlagen habt, seid ihr rechtlich nicht die Erben und übernehmt somit grundsätzlich auch keine Verpflichtungen aus dem Nachl... [mehr]
Wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, für die Kosten des Unterhalts und der Pflege des Grabes deiner Eltern aufzukommen. Mit der Ausschlagung des Erb... [mehr]