Ja, § 2 der Beurteilungsverordnung Baden-Württemberg gilt auch für Kommunalbeamte. Die Beurteilungsverordnung regelt die Beurteilung von Beamten im Land Baden-Württemberg, einschließlich derjenigen, die im kommunalen Dienst tätig sind. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen und Vorgaben der jeweiligen Kommunen zu beachten, da es hier Unterschiede geben kann.