Die Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO BW) regelt unter anderem die Beihilfefähigkeit während der Elternzeit für Beamtinnen und Beamte sowie deren berücksich... [mehr]
Ja, § 2 der Beurteilungsverordnung Baden-Württemberg gilt auch für Kommunalbeamte. Die Beurteilungsverordnung regelt die Beurteilung von Beamten im Land Baden-Württemberg, einschließlich derjenigen, die im kommunalen Dienst tätig sind. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen und Vorgaben der jeweiligen Kommunen zu beachten, da es hier Unterschiede geben kann.
Die Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO BW) regelt unter anderem die Beihilfefähigkeit während der Elternzeit für Beamtinnen und Beamte sowie deren berücksich... [mehr]