Gilt § 2 der Beurteilungsverordnung Baden-Württemberg für Kommunalbeamte?

Antwort

Ja, § 2 der Beurteilungsverordnung Baden-Württemberg gilt auch für Kommunalbeamte. Die Beurteilungsverordnung regelt die Beurteilung von Beamten im Land Baden-Württemberg, einschließlich derjenigen, die im kommunalen Dienst tätig sind. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen und Vorgaben der jeweiligen Kommunen zu beachten, da es hier Unterschiede geben kann.

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