In deutschen Gefängnissen gibt es keine "Vollpension" oder "All-Inclusive"-Angebote im herkömmlichen Sinne, wie man sie aus Hotels kennt. Gefangene erhalten jedoch eine Grundversorgung, die Unterkunft, Verpflegung und medizinische Versorgung umfasst. Die Verpflegung beinhaltet in der Regel drei Mahlzeiten am Tag, die den ernährungsphysiologischen Anforderungen entsprechen sollen. Weitere Annehmlichkeiten oder zusätzliche Leistungen sind in der Regel nicht Teil der Grundversorgung und können je nach Haftanstalt und individuellen Regelungen variieren.