Kann in einem Gesellschaftervertrag etwas anderes zu Gewinn- und Verlustverteilung vereinbart werden?

Antwort

Ja, in einem Gesellschaftervertrag kann eine abweichende Regelung zur Gewinn- und Verlustverteilung vereinbart werden. Die Gesellschafter sind grundsätzlich frei, Verteilung von Gewinnen und Verlusten nach eigenen Vorstellungen zu regeln, solange dies nicht zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt. Es ist jedoch wichtig, dass solche Vereinbarungen klar und eindeutig im Vertrag festgehalten werden, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten