Wie wird der Gewinn oder Verlust bei einer KG nach dem Gesetz verteilt?

Antwort

Die Verteilung des Gewinns bzw. Verlusts bei einer Kommanditgesellschaft (KG) ist im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Nach § 168 HGB erfolgt die Verteilung des Gewinns und Verlusts grundsätzlich nach dem Gesellschaftsvertrag. Wenn im Gesellschaftsvertrag keine Regelungen getroffen wurden, gilt die gesetzliche Regelung des § 168 HGB. Nach § 168 HGB wird der Gewinn zunächst in einem angemessenen Verhältnis auf die Gesellschafter verteilt, wobei die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage am Verlust beteiligt werden. Die genaue Verteilung kann jedoch individuell im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Hier ist der relevante Auszug aus dem HGB: - **§ 168 HGB**: "Der Gewinn und Verlust wird unter die Gesellschafter nach dem Verhältnis ihrer Kapitalanteile verteilt, soweit nicht der Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt." Es ist also wichtig, den Gesellschaftsvertrag genau zu prüfen, um die spezifischen Regelungen für die Gewinn- und Verlustverteilung in einer bestimmten KG zu verstehen.

Kategorie: Recht Tags: Gewinn KG Verteilung
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