Ist der Verkauf von Kuhmilch durch Bauer B an eine Molkereigenossenschaft ein Gewerbe laut GewO?

Antwort

Ja, der Verkauf von Kuhmilch an eine Molkereigenossenschaft durch Bauer B kann als Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) betrachtet werden. Ein Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer angelegte, erlaubte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit. Da der Verkauf von Milch in der Regel auf Dauer angelegt und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, fällt diese Tätigkeit unter die Definition eines Gewerbes. Es gibt jedoch Ausnahmen für landwirtschaftliche Betriebe, die unter bestimmten Bedingungen nicht als Gewerbe gelten. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Gewerbebehörde oder einem Rechtsberater zu informieren, um Klarheit über die spezifische Situation zu erhalten.

Kategorie: Recht Tags: Gewerbe Milchverkauf GewO
Frage stellen und sofort Antwort erhalten