Die Auflösung eineretragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) erfolgt in mehreren Sch. Hier sind die wichtigsten Punkte: 1. **Beschluss zur Auflösung** Gesellschafter m&uum... [mehr]
Ja, die Miete für die Geschäftsräume kann weiterhin fällig sein, auch wenn das Gewerbe aufgelöst wurde. Die Verpflichtung zur Mietzahlung hängt vom Mietvertrag ab, der unabhängig von der Geschäftstätigkeit bestehen bleibt. Es ist wichtig, den Mietvertrag zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Vermieter zu verhandeln, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die Auflösung eineretragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) erfolgt in mehreren Sch. Hier sind die wichtigsten Punkte: 1. **Beschluss zur Auflösung** Gesellschafter m&uum... [mehr]