Ja, die Miete für die Geschäftsräume kann weiterhin fällig sein, auch wenn das Gewerbe aufgelöst wurde. Die Verpflichtung zur Mietzahlung hängt vom Mietvertrag ab, der unabhängig von der Geschäftstätigkeit bestehen bleibt. Es ist wichtig, den Mietvertrag zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Vermieter zu verhandeln, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.