Gewerbe aufgelöst. Miete fällig?

Antwort vom

Ja, die Miete für die Geschäftsräume kann weiterhin fällig sein, auch wenn das Gewerbe aufgelöst wurde. Die Verpflichtung zur Mietzahlung hängt vom Mietvertrag ab, der unabhängig von der Geschäftstätigkeit bestehen bleibt. Es ist wichtig, den Mietvertrag zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Vermieter zu verhandeln, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Kategorie: Recht Tags: Gewerbe Miete Auflösung

Verwandte Fragen

Kann bei einem Asset Freeze noch Miete bezahlt werden?

Ja — unter Umständen schon, aber nicht frei verfügbar. Bei einem Asset Freeze / Kontensperre / Einfrieren von Vermögenswerten dürfen Gelder meist nicht einfach verwendet wer...

Vier Beendigungsgründe für ein Arbeitsverhältnis?

Vier Beendigungsgründe für ein Arbeitsverhältnis sind: 1. Kündigung 2. Aufhebungsvertrag 3. Befristungsablauf 4. Tod des Arbeitnehmers