Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich nebenberuflich als Designerin freiberuflich tätig bin?

Antwort

Ja, wenn du nebenberuflich als Designerin freiberuflich tätig bist, musst du in der Regel kein Gewerbe anmelden, solange deine Tätigkeit als freiberuflich eingestuft wird. Freiberufliche Tätigkeiten sind in Deutschland von der Gewerbeanmeldung befreit. Dazu zählen beispielsweise künstlerische, wissenschaftliche oder schriftstellerische Tätigkeiten. Es ist jedoch ratsam, sich bei deinem zuständigen Finanzamt zu erkundigen, um sicherzustellen, dass deine Tätigkeit tatsächlich als freiberuflich gilt und um die notwendigen steuerlichen Aspekte zu klären.

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