In Deutschland bist du verpflichtet, ein Gewerbe **vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit** beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden (§ 14 GewO). Das bedeutet: Sobald du planst, eine selbs... [mehr]
Ja, wenn du nebenberuflich als Designerin freiberuflich tätig bist, musst du in der Regel kein Gewerbe anmelden, solange deine Tätigkeit als freiberuflich eingestuft wird. Freiberufliche Tätigkeiten sind in Deutschland von der Gewerbeanmeldung befreit. Dazu zählen beispielsweise künstlerische, wissenschaftliche oder schriftstellerische Tätigkeiten. Es ist jedoch ratsam, sich bei deinem zuständigen Finanzamt zu erkundigen, um sicherzustellen, dass deine Tätigkeit tatsächlich als freiberuflich gilt und um die notwendigen steuerlichen Aspekte zu klären.
In Deutschland bist du verpflichtet, ein Gewerbe **vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit** beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden (§ 14 GewO). Das bedeutet: Sobald du planst, eine selbs... [mehr]
Ja, du darfst grundsätzlich einen Online-Flohmarkt betreiben, allerdings gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten: 1. **Gewerblichkeit**: Wenn du regelmäßig und in größ... [mehr]