Ja, das Gewaltmonopol liegt grundsätzlich beim Staat und seinen Organen. Dazu gehören unter anderem die Polizei, das Militär, der Zoll und andere Sicherheitsbehörden. Diese Institutionen sind befugt, im Rahmen der Gesetze Gewalt anzuwenden, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.