Ordne Polizist, Richter, Abgeordneter je einer Gewalt zu.

Antwort vom

Die Beispiele können den drei Gewalten wie folgt zugeordnet werden: 1. **Polizist** - Exekutive (ausführende Gewalt) 2. **Richter** - Judikative (rechtsprechende Gewalt) 3. **Abgeordneter** - Legislative (gesetzgebende Gewalt)

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