Nein. Ein Richter darf in Deutschland Gesetze nicht einfach so auslegen, wie er es persönlich für richtig hält. Er ist an Gesetz und Recht gebunden; Spielraum hat er nur innerhalb anerk...
Ordne Polizist, Richter, Abgeordneter je einer Gewalt zu.
Antwort vomDie Beispiele können den drei Gewalten wie folgt zugeordnet werden: 1. **Polizist** - Exekutive (ausführende Gewalt) 2. **Richter** - Judikative (rechtsprechende Gewalt) 3. **Abgeordneter** - Legislative (gesetzgebende Gewalt)