Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

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Die gesetzliche Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. In Deutschland gilt gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) folgende Regelung: - Bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als 2 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. - Bei 2 bis 5 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats. - Bei 5 bis 8 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats. - Bei 8 bis 10 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. - Bei mehr als 10 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Es ist wichtig zu beachten, dass in Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen abweichende Regelungen getroffen werden können.

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