Eine übliche Formulierung für eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende im Arbeitsvertrag könnte wie folgt lauten: „Das Arbeitsverhältnis kann von beiden P...
Die gesetzliche Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. In Deutschland gilt gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) folgende Regelung: - Bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als 2 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. - Bei 2 bis 5 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats. - Bei 5 bis 8 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats. - Bei 8 bis 10 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. - Bei mehr als 10 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Es ist wichtig zu beachten, dass in Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen abweichende Regelungen getroffen werden können.
Eine übliche Formulierung für eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende im Arbeitsvertrag könnte wie folgt lauten: „Das Arbeitsverhältnis kann von beiden P...