Die gesetzlichen Grundlagen für Kontrollen von Bordellen, Gaststätten und Veranstaltungen wie Festen variieren je nach Land und Region. In Deutschland beispielsweise sind die Regelungen im Wesentlichen im Gewerberecht, im Prostitutionsgesetz (ProstG) und in den jeweiligen Landesgesetzen verankert. 1. **Bordelle**: Die Kontrolle von Bordellen erfolgt in der Regel durch die Ordnungsbehörden. Das Prostitutionsgesetz verpflichtet Betreiber, sich anzumelden und bestimmte Auflagen zu erfüllen, wie z.B. die Gesundheitsüberwachung der Beschäftigten. Die Behörden können regelmäßige Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. 2. **Gaststätten**: Für Gaststätten gelten die Bestimmungen des Gaststättengesetzes (GastG). Die zuständigen Behörden, meist die Ordnungsämter, führen Kontrollen durch, um die Einhaltung von Hygienevorschriften, Lärmschutz und anderen Auflagen zu überprüfen. Auch hier sind regelmäßige Inspektionen üblich. 3. **Feste und Veranstaltungen**: Bei Festen, insbesondere in Zelten oder bei Konzessionen, sind die Genehmigungen und Kontrollen ebenfalls durch die jeweiligen Landesgesetze geregelt. Veranstalter müssen oft Sicherheitskonzepte vorlegen, und die Behörden führen Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass alle Auflagen, wie z.B. Brandschutz und Hygiene, eingehalten werden. Insgesamt sind die Kontrollen darauf ausgerichtet, die öffentliche Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten sowie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen.