Wie ist die gesetzliche Gewinnverteilung geregelt?

Antwort

Die gesetzliche Gewinnverteilung in Deutschland richtet sich nach der Rechtsform des Unternehmens. Hier sind einige Beispiele: 1. **Einzelunternehmen**: Der gesamte Gewinn steht dem Inhaber zu. 2. **Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG)**: - **GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)**: Der Gewinn wird nach Köpfen verteilt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor. - **OHG (Offene Handelsgesellschaft)**: Der Gewinn wird ebenfalls nach Köpfen verteilt, sofern im Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung getroffen wurde. - **KG (Kommanditgesellschaft)**: Der Gewinn wird zunächst zur Verzinsung der Kapitaleinlagen verwendet. Der Restgewinn wird nach einem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Schlüssel verteilt. 3. **Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG)**: - **GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)**: Der Gewinn wird nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile verteilt, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung vorsieht. - **AG (Aktiengesellschaft)**: Der Gewinn wird in Form von Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet, basierend auf der Anzahl der gehaltenen Aktien. Die Hauptversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung. Diese Regelungen können durch individuelle Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung der jeweiligen Gesellschaft modifiziert werden.

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