Genauer Gesetzestext von § 2 Absatz 2 Nummer 1 und 3 des BBodSchG?

Antwort

Der genaue Gesetzestext von § 2 Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) lautet: **§ 2 BBodSchG - Begriffsbestimmungen** (2) Im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Boden: die oberste Schicht der Erdkruste, die aus mineralischen und organischen Bestandteilen besteht und die Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen bildet; 3. Altlasten: Flächen, die durch frühere Nutzungen oder Einwirkungen in ihrer Beschaffenheit oder Funktion beeinträchtigt sind und die eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit oder die Umwelt darstellen können. Für den vollständigen und aktuellen Gesetzestext empfehle ich, die offizielle Gesetzesdatenbank oder die Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu konsultieren.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wo ist der vollständige Text des GEG zu finden?

Der vollständige Text des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist auf der offiziellen Webseite der deutschen Bundesregierung sowie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Du findest ihn unter fol... [mehr]