Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]
Ja, als Gesellschaftervertreter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hast du grundsätzlich das Recht auf Akteneinsicht. Dies gilt insbesondere, wenn es um die Einsicht in die Geschäftsbücher und Unterlagen der GbR geht. Die genauen Regelungen können jedoch von den internen Vereinbarungen der GbR und den jeweiligen Gesellschafterverträgen abhängen. Es ist ratsam, die entsprechenden Verträge zu prüfen und gegebenenfalls das Einverständnis der anderen Gesellschafter einzuholen.
Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]