Ja, ein Gesellschaftervertrag (auch Gesellschaftsvertrag genannt) ist bei einer KommanditgesellschaftKG) notwendig. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und enthält wichtige Bestimmungen zur Organisation und Führung der Gesellschaft. Er ist die Grundlage für die Zusammenarbeit der Gesellschafter und sollte schriftlich festgehalten werden, auch wenn dies gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist. Ein schriftlicher Vertrag bietet jedoch Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.