Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der Bürgermeister (BM) in der Verwaltung durch den allgemeinen Vertreter vertreten. Dies ist in § 68 GO NRW gereg... [mehr]
Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre und Kommanditisten. 1. **Geschäftsführung:** - **Komplementäre:** Diese sind zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Sie führen die Geschäfte der KG und treffen die täglichen Entscheidungen. - **Kommanditisten:** Diese sind in der Regel von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie haben lediglich Kontrollrechte und können in bestimmten Fällen Einsicht in die Bücher verlangen. 2. **Vertretung:** - **Komplementäre:** Diese sind auch zur Vertretung der KG nach außen berechtigt. Sie handeln im Namen der Gesellschaft und schließen Verträge ab. - **Kommanditisten:** Diese sind grundsätzlich nicht zur Vertretung der KG berechtigt. Ihre Rolle ist auf die Kapitalbeteiligung und die Haftung beschränkt. Die genauen Regelungen können im Gesellschaftsvertrag der KG festgelegt werden.
Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der Bürgermeister (BM) in der Verwaltung durch den allgemeinen Vertreter vertreten. Dies ist in § 68 GO NRW gereg... [mehr]
**Handelsrecht – Vertretung (Zusammenfassung mit Paragraphen)** Im Handelsrecht ist die Vertretung insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Die wichtigsten Vertreter im Handelsrecht si... [mehr]