Wer ist zur Geschäftsführung bei einer KG berechtigt oder verpflichtet? Wer zur Vertretung?

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Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre und Kommanditisten. 1. **Geschäftsführung:** - **Komplementäre:** Diese sind zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Sie führen die Geschäfte der KG und treffen die täglichen Entscheidungen. - **Kommanditisten:** Diese sind in der Regel von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie haben lediglich Kontrollrechte und können in bestimmten Fällen Einsicht in die Bücher verlangen. 2. **Vertretung:** - **Komplementäre:** Diese sind auch zur Vertretung der KG nach außen berechtigt. Sie handeln im Namen der Gesellschaft und schließen Verträge ab. - **Kommanditisten:** Diese sind grundsätzlich nicht zur Vertretung der KG berechtigt. Ihre Rolle ist auf die Kapitalbeteiligung und die Haftung beschränkt. Die genauen Regelungen können im Gesellschaftsvertrag der KG festgelegt werden.

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