Was ist Geschäftsfähigkeit und was ist bei Rechtsgeschäften von Minderjährigen zu beachten?

Antwort

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, Rechtsgeschäfte selbstständig und voll wirksam vorzunehmen. In Deutschland ist die Geschäftsfähigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und unterscheidet sich je nach Alter und geistigem Zustand der Person. 1. **Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB):** - Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. - Personen, die sich in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, sind ebenfalls geschäftsunfähig. 2. **Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB):** - Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. - Rechtsgeschäfte, die sie ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) abschließen, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass diese Rechtsgeschäfte erst mit der nachträglichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter wirksam werden. 3. **Volle Geschäftsfähigkeit:** - Personen ab 18 Jahren sind voll geschäftsfähig, sofern sie nicht unter eine der oben genannten Ausnahmen fallen. **Besonderheiten bei Rechtsgeschäften von Minderjährigen:** - **Taschengeldparagraph (§ 110 BGB):** Ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung der Eltern abgeschlossenes Rechtsgeschäft ist sofort wirksam, wenn es mit Mitteln bewirkt wird, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden (z.B. Taschengeld). - **Rechtsgeschäfte, die lediglich rechtlich vorteilhaft sind:** Ein Minderjähriger kann ohne Zustimmung der Eltern Rechtsgeschäfte abschließen, die ihm lediglich rechtlich vorteilhaft sind (z.B. Schenkungen ohne Verpflichtungen). - **Genehmigung der Eltern:** Für alle anderen Rechtsgeschäfte benötigen Minderjährige die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Diese Zustimmung kann entweder vorab (Einwilligung) oder nachträglich (Genehmigung) erteilt werden. Es ist wichtig, diese Regelungen zu beachten, um sicherzustellen, dass Rechtsgeschäfte mit Minderjährigen rechtlich wirksam sind.

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