Geschäftsfähigkeit?

Antwort

Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben und Rechtsgeschäfte selbstständig und voll gültig abzuschließen. In Deutschland wird die Geschäftsfähigkeit durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt und unterscheidet sich in drei Stufen: 1. **Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB)**: Personen unter 7 Jahren und Personen, die sich in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, sind geschäftsunfähig. Ihre Willenserklärungen sind nichtig. 2. **Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB)**: Personen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters (in der Regel der Eltern) abschließen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. der sogenannte "Taschengeldparagraph" (§ 110 BGB), der es Minderjährigen erlaubt, Geschäfte mit eigenen Mitteln zu tätigen. 3. **Volle Geschäftsfähigkeit**: Personen ab 18 Jahren sind voll geschäftsfähig, sofern sie nicht aufgrund einer geistigen Störung geschäftsunfähig sind. Sie können alle Rechtsgeschäfte selbstständig und ohne Einschränkungen abschließen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass nur Personen, die die Tragweite ihrer Handlungen verstehen und einschätzen können, rechtlich bindende Geschäfte tätigen können.

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