Unterliegen Geschäftsräume dem Schutz des Art. 13?

Antwort

Ja, Geschäftsräume unterliegen dem Schutz des Art. 13 Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn dort personenbezogene Daten verarbeitet werden. Art. 13 regelt die Informationspflichten des Verantwortlichen gegenüber den betroffenen Personen, wenn deren Daten erhoben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Daten in einem privaten oder geschäftlichen Kontext verarbeitet werden. Es ist wichtig, dass Unternehmen die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten informieren, einschließlich der Zwecke, der Rechtsgrundlagen und der Rechte, die ihnen zustehen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Kann die Polizei erst gegen Stalker vorgehen, wenn sie gewalttätig werden oder ins Haus eindringen?

Nein, das stimmt so nicht. Die Polizei kann und muss bereits eingreifen, bevor ein Stalker gewalttätig wird oder ins Haus eindringt. In Deutschland ist Stalking („Nachstellung“) nach... [mehr]

Was ist höher zu bewerten: Schutz des Privatgrundstücks oder Persönlichkeitsrechte Dritter?

Die Bewertung, ob der Schutz des Privatgrundstücks oder die Persönlichkeitsrechte Dritter höher zu gewichten sind, hängt vom konkreten Einzelfall und der jeweiligen rechtlichen Sit... [mehr]