Unterliegen Geschäftsräume dem Schutz des Art. 13?

Antwort

Ja, Geschäftsräume unterliegen dem Schutz des Art. 13 Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn dort personenbezogene Daten verarbeitet werden. Art. 13 regelt die Informationspflichten des Verantwortlichen gegenüber den betroffenen Personen, wenn deren Daten erhoben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Daten in einem privaten oder geschäftlichen Kontext verarbeitet werden. Es ist wichtig, dass Unternehmen die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten informieren, einschließlich der Zwecke, der Rechtsgrundlagen und der Rechte, die ihnen zustehen.

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