Der Gesamtstreitwert ergibt sich aus der Summe der Streitwerte des Klägers und des Widerklägers. In diesem Fall beträgt der Streitwert des Klägers 73.000 € und der des Widerklägers 234.000 €. Gesamtstreitwert = 73.000 € + 234.000 € = 307.000 €. Der Gesamtstreitwert beträgt also 307.000 €.