Ja, jeder Geringfügbeschäftigte, der von der Rentenversicherungspflicht befreit werden möchte, muss einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung stellen. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Beschäftigte nicht automatisch in die Rentenversicherung einbezogen wird. Der Antrag sollte in der Regel beim Arbeitgeber oder der zuständigen Rentenversicherung eingereicht werden.