Fallen bei einem protokollierten Vergleich Gerichtsgebühren an?

Antwort

Ja, bei einem protokollierten Vergleich fallen in der Regel Gerichtsgebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Streitwert und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel dem Gerichtskostengesetz (GKG) in Deutschland. Ein protokollierter Vergleich kann jedoch oft kostengünstiger sein als ein vollständiges Gerichtsverfahren, da er das Verfahren beendet und somit weitere Kosten vermeidet.

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