Ein außergerichtlicher Vergleich kann ein Schiedsverfahren beenden, wenn sich die Parteien während des laufenden Schiedsverfahrens auf eine einvernehmliche Lösung einigen. In der Regel... [mehr]
Ja, bei einem protokollierten Vergleich fallen in der Regel Gerichtsgebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Streitwert und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel dem Gerichtskostengesetz (GKG) in Deutschland. Ein protokollierter Vergleich kann jedoch oft kostengünstiger sein als ein vollständiges Gerichtsverfahren, da er das Verfahren beendet und somit weitere Kosten vermeidet.
Ein außergerichtlicher Vergleich kann ein Schiedsverfahren beenden, wenn sich die Parteien während des laufenden Schiedsverfahrens auf eine einvernehmliche Lösung einigen. In der Regel... [mehr]