In diesem Fall handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme (§ 1831 BGB), da der einwilligungsunfähige Betreute die Einrichtung nicht ohne fremde Hilfe oder einen Code verlass... [mehr]
Ja, ein gerichtlicher Betreuer kann für medizinische Eingriffe entscheiden, wenn ihm diese Aufgabe vom Betreuungsgericht übertragen wurde. Die genauen Befugnisse des Betreuers werden im Betreuungsbeschluss festgelegt. In der Regel muss der Betreuer bei schwerwiegenden medizinischen Eingriffen die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen, bevor er eine Entscheidung treffen kann.
In diesem Fall handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme (§ 1831 BGB), da der einwilligungsunfähige Betreute die Einrichtung nicht ohne fremde Hilfe oder einen Code verlass... [mehr]