Geldgeschenke von Eltern zur Hochzeit zählen in der Regel nicht zum Anfangsvermögen, sondern können als sogenanntes "privates Vermögen" betrachtet werden. Bei einer Trennung wird das Vermögen in der Regel in Zugewinngemeinschaft betrachtet, wobei das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt wird. Geschenke, die vor oder während der Ehe erhalten wurden, können jedoch unter bestimmten Umständen als persönliches Vermögen gelten und bleiben somit im Eigentum des Beschenkten. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Umstände zu klären.