Ab wann kann man das Geld für eine nicht gelieferte Bestellung zurückverlangen?

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**Du darfst dein Geld zurückverlangen, sobald der Verkäufer in Lieferverzug ist und du ihm erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hast. Bei einem festen Liefertermin kann das auch sofort nach Ablauf dieses Termins sein.** ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/wenn-die-bestellung-nicht-rechtzeitig-geliefert-wird-13189)) ## Entscheidend ist der Liefertermin Steht im Shop oder in der Bestellbestätigung ein konkretes Lieferdatum, muss der Händler bis dahin liefern. Passiert das nicht, kannst du ihn ab diesem Zeitpunkt zur Lieferung auffordern und eine kurze Frist setzen, zum Beispiel 7 bis 14 Tage. Verstreicht auch diese Frist, darfst du vom Vertrag zurücktreten und dein Geld zurückfordern. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/wenn-die-bestellung-nicht-rechtzeitig-geliefert-wird-13189)) Wenn ein **Fixtermin** vereinbart war, etwa „Lieferung spätestens bis 20. Dezember“ für ein Weihnachtsgeschenk, ist eine zusätzliche Frist oft entbehrlich. Dann kannst du nach Fristablauf direkt zurücktreten. Genau das ist der praktische Unterschied: normaler Lieferverzug = meist erst Nachfrist, Fixtermin = oft sofortiger Rücktritt. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/wenn-die-bestellung-nicht-rechtzeitig-geliefert-wird-13189)) ## Wann du nicht warten musst Eine Nachfrist musst du nicht setzen, wenn der Verkäufer die Lieferung ernsthaft verweigert oder klar ist, dass die Ware nicht mehr kommt. Dann kannst du sofort Rückzahlung verlangen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BGB.pdf)) Wichtig: „Noch nicht angekommen“ ist nicht immer dasselbe wie „nie geliefert“. Geht das Paket auf dem Versandweg zu dir als Verbraucher verloren, musst du den Verlust grundsätzlich nicht tragen. Du musst dann aber in der Regel nicht auf einer zweiten Lieferung bestehen, sondern kannst dein Geld zurückverlangen, wenn der Vertrag beendet wird. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/was-tun-wenn-meine-onlinebestellung-nicht-ankommt-28083)) ## Praktisch richtig vorgehen Schreibe dem Händler kurz und eindeutig: Lieferung bis zu einem konkreten Datum verlangen, danach den Rücktritt erklären und die Rückzahlung fordern. Eine Formulierung wie „Ich setze Ihnen eine Frist bis zum 31. Mai 2026. Nach fruchtlosem Ablauf trete ich vom Kaufvertrag zurück und fordere die Erstattung des bereits gezahlten Kaufpreises“ ist klar und wirksam. Wenn du online gekauft hast, ist ein **Widerruf** manchmal sogar schneller als der Streit über Lieferverzug. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Widerruf in manchen Fällen der einfachere Weg sein kann, um das Geld zurückzubekommen. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/wenn-die-bestellung-nicht-rechtzeitig-geliefert-wird-13189))

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