Ein Hersteller darf für die Ausstellung einer EG-Konformitätserklärung grundsätzlich kein Geld verlangen, da diese Erklärung ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument ist, das bestätigt, dass ein Produkt den geltenden EU-Richtlinien entspricht. Die Kosten für die Erstellung und Ausstellung der Konformitätserklärung sind in der Regel in den Produktions- und Vertriebskosten des Produkts enthalten.