Darf das Gehalt meines Sohnes auf mein Konto überwiesen werden, obwohl er keine Kontovollmacht erteilt?
Antwort vom**Ja. Das Gehalt deines Sohnes kann grundsätzlich auch auf dein Konto überwiesen werden – aber nur, wenn dein Sohn das selbst wirksam so mit seinem Arbeitgeber vereinbart. Eine Kontovollmacht ist dafür nicht entscheidend, weil es nicht um den Zugriff auf ein Konto geht, sondern um die Frage, wohin der Arbeitgeber schuldbefreiend zahlen darf.** ## Entscheidend ist nicht die Vollmacht, sondern die Zustimmung zur Auszahlung Eine Kontovollmacht bedeutet: Jemand darf über ein bestehendes Konto verfügen. Darum geht es hier aber nicht. Wenn der Arbeitgeber den Lohn auf ein fremdes Konto zahlen soll, ist die eigentliche Frage, ob dein Sohn dieses Konto als Auszahlungskonto angegeben hat oder die Zahlung dorthin ausdrücklich erlaubt. Verzichtet er auf eine Kontovollmacht, heißt das nur: Er darf oder will nicht über dein Konto verfügen. Das verhindert nicht automatisch, dass sein Gehalt dorthin überwiesen wird. ## Wann das zulässig ist Zulässig ist das in der Praxis meist dann, wenn dein Sohn dem Arbeitgeber ausdrücklich mitteilt, dass sein Lohn auf dein Konto gezahlt werden soll. Wichtig ist: - der Arbeitgeber sollte diese Anweisung schriftlich haben - das Konto sollte eindeutig benannt sein - idealerweise sollte klar sein, dass das Konto nur als Empfangskonto dient Dann kann der Arbeitgeber in der Regel wirksam leisten. ## Wo das Problem liegt Das rechtliche Risiko liegt weniger beim Arbeitgeber als zwischen Kontoinhaber und Sohn. Denn wenn das Geld auf deinem Konto eingeht: - gehört es wirtschaftlich nicht automatisch dir - es kann bei Streit schwerer nachweisbar sein, wem welcher Betrag zusteht - bei Pfändungen, Sozialleistungen, Unterhalt oder Bürgergeld kann das erhebliche Probleme auslösen Gerade gegenüber Behörden wirkt ein fremdes Konto schnell verdächtig, auch wenn die Zahlung intern völlig harmlos gemeint war. ## Praktisch die beste Lösung Am saubersten ist fast immer: Das Gehalt geht auf ein eigenes Konto deines Sohnes. Wenn das ausnahmsweise nicht geht, sollte er dem Arbeitgeber die Zahlung auf dein Konto ausdrücklich schriftlich erlauben und ihr solltet die Zahlungseingänge klar dokumentieren. Entscheidend ist dann, dass jederzeit nachvollziehbar bleibt, dass das Geld deinem Sohn zusteht und nicht dir. ## Kurz gesagt **Ja, das geht grundsätzlich auch ohne Kontovollmacht. Aber rechtlich und praktisch ist es deutlich sauberer, wenn das Gehalt auf ein eigenes Konto deines Sohnes gezahlt wird, weil sonst schnell Beweis-, Behörden- oder Pfändungsprobleme entstehen.**