Die Frage bezieht sich offenbar auf die Angemessenheit einer Minderung (hier: 760 €) wegen eines sicherheitsrelevanten Mangels bei einem Gegenstandswert von 7.230 €, unter Berücksichtig... [mehr]
Der Gegenstandswert bei einer pauschalen Abgeltung etwaiger wechselseitiger Ansprüche kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art und dem Umfang der Ansprüche, die abgegolten werden sollen. In der Regel wird der Gegenstandswert durch eine Schätzung des wirtschaftlichen Interesses der Parteien an der Abgeltung bestimmt. Es kann sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Person zu konsultieren, um eine genaue Bestimmung des Gegenstandswerts vorzunehmen.
Die Frage bezieht sich offenbar auf die Angemessenheit einer Minderung (hier: 760 €) wegen eines sicherheitsrelevanten Mangels bei einem Gegenstandswert von 7.230 €, unter Berücksichtig... [mehr]