Gegen wen Feststellungsklage bei Widerspruch von Schuldner und Insolvenzverwalter gegen Forderung aus unerlaubter Handlung?

Antwort

Im Regelinsolvenzverfahren muss der Gläubiger, dessen Forderung aus unerlaubter Handlung sowohl vom Schuldner als auch vom Insolvenzverwalter bestritten wurde, eine Feststellungsklage erheben. Diese Klage richtet sich gegen den Insolvenzverwalter und den Schuldner. Der Gläubiger muss also beide Parteien verklagen, um die Feststellung der Forderung zu erreichen.

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