Geflüchtete, die in einem neuen Land Asyl beantragen, können unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet sein, ihr Vermögen offenzulegen und möglicherweise einen Teil davon abzugeben. Dies hängt von den Gesetzen und Regelungen des jeweiligen Aufnahmelandes ab. In einigen Ländern gibt es Bestimmungen, die besagen, dass Asylsuchende, die über ein bestimmtes Maß an Vermögen verfügen, zur Deckung der Kosten für ihre Unterbringung und Versorgung beitragen müssen. Zum Beispiel in Deutschland müssen Asylsuchende, die über ein bestimmtes Vermögen verfügen, dieses teilweise zur Deckung der Kosten für ihre Unterbringung und Versorgung einsetzen. Dies ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Regelungen des jeweiligen Landes zu informieren, in dem man Asyl beantragt. Rechtsberatungsstellen und Organisationen, die sich für die Rechte von Geflüchteten einsetzen, können hierbei Unterstützung bieten.