Sehr geehrter Herr [Name, falls bekannt], hiermit fordere ich Sie ausdrücklich auf, jegliche Kontaktaufnahme zu meiner Person, insbesondere das Versenden von Nachrichten mit sexuellem oder anz&u... [mehr]
Eine Gefährderansprache ist ein polizeiliches, das dazu dient, potenzielle Täter auf ihr Verhalten hinzuweisen und sie vor weiteren Straftaten zu warnen. Im Fall eines Stalkers, der handschriftlich sexuelle Nachrichten verschickt, kann die Polizei eine solche Ansprache durchführen, um den Betroffenen auf die strafrechtlichen Konsequenzen seines Handelns aufmerksam zu machen. Ablauf und Inhalt einer Gefährderansprache: 1. **Vorbereitung:** Die Polizei sammelt Beweise (z. B. die handschriftlichen Nachrichten) und prüft, ob der Verdacht auf Nachstellung (§ 238 StGB) oder andere Straftatbestände (z. B. Beleidigung, sexuelle Belästigung) vorliegt. 2. **Durchführung:** Die Polizei sucht den mutmaßlichen Stalker auf (meist zu Hause oder auf der Dienststelle) und führt ein Gespräch. Dabei wird dem Betroffenen erklärt: - Dass sein Verhalten strafbar ist. - Welche konkreten Handlungen beanstandet werden (z. B. das Versenden sexueller Nachrichten). - Welche rechtlichen Konsequenzen drohen (z. B. Strafanzeige, Annäherungsverbote, weitere polizeiliche Maßnahmen). 3. **Dokumentation:** Die Ansprache wird protokolliert. Sie dient auch als Beweismittel, falls der Stalker sein Verhalten fortsetzt. 4. **Weitere Maßnahmen:** Je nach Schwere und Fortdauer des Verhaltens können weitere Schritte folgen, etwa ein Kontakt- oder Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz. **Wichtige Hinweise:** - Die Gefährderansprache ist keine Strafe, sondern eine präventive Maßnahme. - Sie kann auch ohne vorherige Anzeige durch das Opfer erfolgen, wenn die Polizei Kenntnis von dem Verhalten erlangt. - Das Opfer sollte alle Nachrichten aufbewahren und der Polizei zur Verfügung stellen. Weitere Informationen zum Thema Stalking und Gefährderansprache findest du z. B. bei der [Polizei-Beratung](https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/stalking/) oder beim [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/stalking). Wenn du selbst betroffen bist, empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt zur Polizei oder zu einer Beratungsstelle aufzunehmen.
Sehr geehrter Herr [Name, falls bekannt], hiermit fordere ich Sie ausdrücklich auf, jegliche Kontaktaufnahme zu meiner Person, insbesondere das Versenden von Nachrichten mit sexuellem oder anz&u... [mehr]