Ja, es ist möglich, die Tätigkeiten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nachträglich zu erweitern. Dazu sollte ein entsprechender Beschluss der Gesellschafter gefasst werden. Es empfiehlt sich, die Änderungen schriftlich festzuhalten und gegebenenfalls den Gesellschaftsvertrag anzupassen. Bei bestimmten Tätigkeiten kann es zudem erforderlich sein, eine Genehmigung oder Anmeldung bei den zuständigen Behörden vorzunehmen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um alle notwendigen Schritte korrekt durchzuführen.