Das Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe (sogenannte SRS-Waffe) mit dem „Kleinen Waffenschein“ ist grundsätzlich erlaubt – allerdings gibt es in sogenan... [mehr]
Ja, für die Beantragung eines Waffenscheins in Deutschland ist in der Regel ein Führungszeugnis erforderlich. Dieses Dokument dient dazu, die Zuverlässigkeit des Antragstellers zu überprüfen. Ein Waffenschein wird nur erteilt, wenn keine Einträge im Führungszeugnis vorhanden sind, die Zweifel an der Zuverlässigkeit und Eignung des Antragstellers aufkommen lassen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Beantragung eines Führungszeugnisses findest du auf der offiziellen Website des Bundesamts für Justiz: [Bundesamt für Justiz - Führungszeugnis](https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fuehrungszeugnis_node.html).
Das Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe (sogenannte SRS-Waffe) mit dem „Kleinen Waffenschein“ ist grundsätzlich erlaubt – allerdings gibt es in sogenan... [mehr]
In Deutschland ist es mit einem „Kleinen Waffenschein“ erlaubt, sogenannte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) in der Öffentlichkeit zu führen – also a... [mehr]