Ja – aber nicht, um die betroffene Person pauschal zu „entmündigen“, sondern nur als eng begrenzte Schutzmaßnahme gegen eine erhebliche Gefahr für ihre Person oder ih...
Fünf Ziele zum Erwachsenenschutz kurz erklärt
Antwort vom1. **Wahrung der Selbstbestimmung**: Sicherstellen, dass die betroffenen Personen ihre eigenen Entscheidungen treffen können. 2. **Schutz vor Gefahren**: Verhindern von Missbrauch, Vernachlässigung oder anderen Gefahren für die betroffenen Personen. 3. **Förderung der Teilhabe**: Unterstützung der Integration und aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. 4. **Individuelle Unterstützung**: Bereitstellung von maßgeschneiderten Hilfen, die den Bedürfnissen der betroffenen Personen entsprechen. 5. **Rechtsanspruch und -schutz**: Gewährleistung der rechtlichen Ansprüche und des Schutzes der Rechte der betroffenen Personen.
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Warum ist eine rechtliche Betreuung das letzte Mittel?
Eine rechtliche Betreuung ist das letzte Mittel, weil sie in dein Selbstbestimmungsrecht eingreift und deshalb nur angeordnet werden darf, wenn deine Angelegenheiten anders nicht ausreichend geregelt...