Fünf Ziele zum Erwachsenenschutz kurz erklärt

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1. **Wahrung der Selbstbestimmung**: Sicherstellen, dass die betroffenen Personen ihre eigenen Entscheidungen treffen können. 2. **Schutz vor Gefahren**: Verhindern von Missbrauch, Vernachlässigung oder anderen Gefahren für die betroffenen Personen. 3. **Förderung der Teilhabe**: Unterstützung der Integration und aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. 4. **Individuelle Unterstützung**: Bereitstellung von maßgeschneiderten Hilfen, die den Bedürfnissen der betroffenen Personen entsprechen. 5. **Rechtsanspruch und -schutz**: Gewährleistung der rechtlichen Ansprüche und des Schutzes der Rechte der betroffenen Personen.

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