Ja, eine Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft kann theoretisch auch unter Verwendung des Staates als ahnungsloses Werkzeug erfolgen. In diesem Fall würde der mittelbare Täter die staatlichen Organe (z.B. Polizei oder Justiz) dazu nutzen, um eine Freiheitsberaubung zu vollziehen, ohne dass diese Organe sich der rechtswidrigen Handlung bewusst sind. Wichtig ist, dass der mittelbare Täter die Kontrolle über die Umstände hat und die staatlichen Organe in einer Weise einsetzt, die zur Freiheitsberaubung führt. In der Praxis ist dies jedoch rechtlich komplex und kann je nach den spezifischen Umständen des Falls unterschiedlich bewertet werden. Es wäre ratsam, sich in solchen Angelegenheiten rechtlich beraten zu lassen.