Wenn ein Träger „nach billigem Ermessen“ entscheidet, bedeutet das, dass er eine Entscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls treffen muss.... [mehr]
Freie Träger sind Organisationen oder Einrichtungen, die unabhängig von staatlichen Institutionen arbeiten, aber oft öffentliche Aufgaben übernehmen, wie z.B. in der Kinder- und Jugendhilfe, Bildung oder Sozialarbeit. Sie sind nicht direkt an staatliche Weisungen gebunden, müssen jedoch bestimmte gesetzliche Vorgaben und Qualitätsstandards einhalten, um Fördermittel oder Aufträge zu erhalten. Ihre Verpflichtungen können je nach Bereich und Art der Tätigkeit variieren.
Wenn ein Träger „nach billigem Ermessen“ entscheidet, bedeutet das, dass er eine Entscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls treffen muss.... [mehr]