Im Jahr 1950 durften ledige Frauen in Deutschland grundsätzlich ein eigenes Bankkonto eröffnen. Es gab für unverheiratete Frauen keine gesetzlichen Einschränkungen, die ihnen das Führen eines eigenen Kontos verboten hätten. Sie galten rechtlich als voll geschäftsfähig und konnten Verträge, wie etwa einen Kontovertrag mit einer Bank, selbstständig abschließen. Anders war die Situation für verheiratete Frauen: Bis zur Reform des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Jahr 1958 benötigten sie für viele Rechtsgeschäfte, darunter auch das Eröffnen eines Bankkontos, die Zustimmung ihres Ehemanns (sogenannte "Hausfrauenehe" und das "Leitbild der Hausfrauenehe"). Ledige Frauen waren davon jedoch nicht betroffen. Weitere Informationen zur rechtlichen Stellung von Frauen in Deutschland findest du zum Beispiel beim [Deutschen Historischen Museum](https://www.dhm.de/lemo/kapitel/aufbaujahre/alltagsleben/frauen-im-wirtschaftswunder.html).