Welche Fragen sind an den Geschädigten zu stellen, wenn ein Beschuldigter eine EC-Karte mit PIN unterschlagen hat?
Antwort vomBei einer möglichen Unterschlagung/Verwendung einer EC-Karte mit PIN sind an den Geschädigten vor allem Fragen zu **Besitz, Berechtigung, PIN-Kenntnis, Übergabe, Nutzung und Schaden** wichtig. **Sinnvolle Fragen an den Geschädigten:** 1. **Zur Karte** - Auf wen war die Karte ausgestellt - Welche Bank hat die Karte ausgegeben - Seit wann war die Karte in Ihrem Besitz - Wo wurde die Karte normalerweise aufbewahrt 2. **Zum Abhandenkommen** - Wann haben Sie zuletzt sicher über die Karte verfügt - Wann haben Sie erstmals bemerkt, dass die Karte fehlt - Wo befand sich die Karte zu diesem Zeitpunkt vermutlich - Gab es eine Übergabe oder Zugriffsmöglichkeit für den Beschuldigten - Haben Sie dem Beschuldigten die Karte jemals freiwillig überlassen 3. **Zur PIN** - Kannten außer Ihnen weitere Personen die PIN - War die PIN irgendwo notiert oder zusammen mit der Karte aufbewahrt - Haben Sie die PIN dem Beschuldigten jemals mitgeteilt - Konnte der Beschuldigte die PIN beobachten oder anderweitig erfahren 4. **Zum Verhältnis zum Beschuldigten** - In welcher Beziehung stehen Sie zum Beschuldigten - Hatte der Beschuldigte Zugang zu Ihrer Wohnung, Tasche, Geldbörse oder Unterlagen - Gab es Streit, offene Forderungen oder sonstige Konflikte 5. **Zur Nutzung der Karte** - Wurden mit der Karte nach dem Abhandenkommen Abhebungen, Zahlungen oder Kontobewegungen festgestellt - Wann und wo fanden diese Verfügungen statt - Haben Sie diese Verfügungen selbst autorisiert - Liegen Kontoauszüge, Umsatzlisten oder Bankmitteilungen dazu vor 6. **Zu Sperrung und Meldung** - Wann haben Sie die Karte sperren lassen - Wann haben Sie die Bank informiert - Wann und wo haben Sie Anzeige erstattet - Warum erfolgte die Sperrung gegebenenfalls erst später 7. **Zum Schaden** - Welcher konkrete Vermögensschaden ist entstanden - Gab es Rückerstattungen durch die Bank - Bestehen weitere Folgeschäden oder Kosten 8. **Zu Beweismitteln** - Gibt es Kontoauszüge, SMS, App-Mitteilungen oder E-Mails der Bank - Gibt es Videoaufzeichnungen, Zeugen oder Chatverläufe - Hat der Beschuldigte Äußerungen zur Karte oder PIN gemacht **Besonders wichtig für die Beweisführung:** - **Wie der Beschuldigte an Karte und PIN gelangt sein soll** - **Ob eine freiwillige Überlassung ausgeschlossen werden kann** - **Welche konkreten Verfügungen erfolgt sind** - **Ob der Geschädigte diese autorisiert hat** - **Wann Sperrung und Anzeige erfolgten** **Wichtig:** Die rechtliche Einordnung kann je nach Sachverhalt auch eher **Diebstahl, Unterschlagung, Computerbetrug, Betrug oder Missbrauch von Zahlungskarten** betreffen. Eine schematische Fragenliste muss deshalb immer am konkreten Tatvorwurf ausgerichtet sein.