Um einen Kfz-Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, sind folgende Schritte erforderlich: 1. **Feststellung der Täuschung:** Es muss eine arglistige Täuschung vorlieg... [mehr]
Ja, in der Regel darf man auf offener Straße Fotos von seinem eigenen Auto machen, solange man dabei keine Verkehrsregeln verletzt oder den Verkehr behindert. Es ist jedoch wichtig, darauf zu achten, dass keine Personen oder fremden Fahrzeuge ohne deren Zustimmung erkennbar auf den Fotos sind, um Datenschutzbestimmungen zu wahren.
Um einen Kfz-Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, sind folgende Schritte erforderlich: 1. **Feststellung der Täuschung:** Es muss eine arglistige Täuschung vorlieg... [mehr]