Ja, grundsätzlich kann das rechtlich zulässig sein – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist meist: 1. Wurde vorab klar vereinbart, dass die Angebotserstellung ko...
Formulierung für verlängerten Eigentumsvorbehalt im Angebot.
Antwort vomEine mögliche Formulierung könnte wie folgt lauten: "Bitte beachten Sie, dass das Angebot einen verlängerten Eigentumsvorbehalt beinhaltet. Das bedeutet, dass das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei uns verbleibt."