Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z. B. eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland) bedeutet, dass du grundsätzlich dauerhaft in Deutschland bleiben darfst und nicht regelmäßig dein... [mehr]
Flüchtlingsschutz nach § 3 Asylgesetz (AsylG) bedeutet, dass einer Person in Deutschland der Status eines Flüchtlings zuerkannt wird, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Konkret wird dieser Schutz Personen gewährt, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb ihres Herkunftslandes aufhalten und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen können oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen wollen. Die Verfolgung muss dabei gezielt und individuell erfolgen, zum Beispiel durch staatliche Stellen oder nichtstaatliche Akteure, wenn der Staat keinen Schutz bieten kann oder will. Der Flüchtlingsschutz entspricht im Wesentlichen der Definition der Genfer Flüchtlingskonvention. Wer als Flüchtling anerkannt wird, erhält in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis und bestimmte Rechte, wie z. B. Zugang zum Arbeitsmarkt und Familiennachzug. Weitere Informationen findest du direkt im Gesetzestext: [§ 3 Asylgesetz (AsylG) – Flüchtlingseigenschaft](https://www.gesetze-im-internet.de/asylg_1992/__3.html)
Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z. B. eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland) bedeutet, dass du grundsätzlich dauerhaft in Deutschland bleiben darfst und nicht regelmäßig dein... [mehr]