Darf eine Fluchttür im ersten Rettungsweg in der Außenwand nach innen öffnen?

Antwort vom

Nein, eine nach innen aufschlagende Tür ist für eine Fluchttür im 1. Rettungsweg in der Regel **nicht zulässig**. Gemäß den bauordnungsrechtlichen Vorgaben in Deutschland (z. B. Musterbauordnung, Landesbauordnungen) sowie den einschlägigen Normen (z. B. DIN 18040, DIN EN 179, DIN EN 1125) müssen Türen im Verlauf von Rettungswegen, insbesondere bei Außentüren im 1. Rettungsweg, **in Fluchtrichtung aufschlagen**. Das bedeutet, sie müssen sich nach außen, also in Richtung des sicheren Bereichs (meist ins Freie), öffnen lassen. **Begründung:** - Im Gefahrenfall (z. B. Brand) kann es zu einer Paniksituation kommen, bei der viele Menschen gleichzeitig die Tür erreichen. Eine nach außen öffnende Tür lässt sich in solchen Situationen leichter und schneller öffnen, da die Fliehenden gegen die Tür drücken. - Eine nach innen öffnende Tür könnte durch eine Menschenmenge blockiert werden und so die Flucht behindern. **Ausnahmen:** In sehr kleinen Nutzungseinheiten (z. B. Wohnungen, kleine Büros) kann es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen geben, wenn nicht mehr als fünf Personen auf den Rettungsweg angewiesen sind. Für Fluchttüren in öffentlichen Gebäuden, Versammlungsstätten, Schulen, Arbeitsstätten usw. gilt diese Ausnahme jedoch nicht. **Fazit:** Für eine Fluchttür in der Außenwand im 1. Rettungsweg ist eine nach innen aufschlagende Tür grundsätzlich **nicht zulässig**. Sie muss sich in Fluchtrichtung, also nach außen, öffnen lassen. Weitere Informationen findest du z. B. in der [Musterbauordnung](https://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=1095) oder der [DIN 18040](https://www.beuth.de/de/norm/din-18040-1/144199958).

Verwandte Fragen

Ist für Aufenthaltsräume von alten und behinderten Menschen in ebenerdiger Lage mit direktem Ausgang ins Freie ein zweiter Rettungsweg erforderlich?

Nein – für ebenerdig liegende Aufenthaltsräume mit direktem Ausgang ins Freie ist in der Regel kein zweiter Rettungsweg erforderlich. Entscheidend ist, dass dieser Ausgang im Brandfall...

Ist für Funktionsräume ein zweiter Rettungsweg erforderlich?

Nicht pauschal. Ein zweiter Rettungsweg ist für Funktionsräume nicht allein deshalb erforderlich, weil es ein „Funktionsraum“ ist; entscheidend ist, ob der Raum bauordnungsrechtl...