Muss man in einem Küchenverkaufsstudio einen Flucht- und Rettungsplan haben?

Antwort

Ja, in einem Küchenverkaufsstudio ist es in der Regel erforderlich, einen Flucht- und Rettungsplan zu haben. Dies ist Teil der allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften und dient der Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden. In Deutschland regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne. Diese Pläne müssen gut sichtbar angebracht und regelmäßig überprüft werden. Weitere Informationen findest du auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS](https://www.bmas.de).

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