Ja, eine Firma darf ein Arbeitszeugnis ungefragt per Post zuschicken, solange das Zeugnis dem Arbeitnehmer rechtzeitig und in der richtigen Form übermittelt wird. Es ist jedoch empfehlenswert, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorher informiert, dass das Zeugnis versendet wird, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Arbeitnehmer hat das Recht, das Zeugnis zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen zu verlangen, wenn es nicht den gesetzlichen Anforderungen oder den Vereinbarungen entspricht.