In Deutschland beträgt der Finderlohn in der Regel 5% des Wertes des gefundenen Geldes, wenn der Fundwert 500 Euro übersteigt. Bei einem Bargeldfund von 1.500 Euro würde der Finderlohn also 75 Euro betragen. Es ist jedoch wichtig, den Fund bei der Polizei oder dem zuständigen Fundbüro zu melden, um rechtliche Ansprüche geltend zu machen.